COGITO führt Begutachtungen zur kognitiven Leistungsfähigkeit durch.
Im Zuge der Reform der Pflegeversicherung von 2015 werden zukünftig Fragen nach der alltäglichen Funktionsfähigkeit und damit Selbständigkeit von Menschen mit kognitiven und/oder psychischen Beschwerden noch wichtiger werden. Bei der Beantwortung wird es vor allem darauf ankommen, mit sensitiven und normierten Testverfahren eine Aussage darüber zu treffen, ob und in welchem Maße ein Mensch in der Lage ist, seinen Alltag zu bewältigen, den Tag zu planen und zu gestalten, sich zu orientieren und ob ferner soziale Kontakte bestehen, die den Menschen einbinden und unterstützen können.
Patienten, die ein privates Erst- oder Zweitgutachten im Rahmen von Renten-, Pflege- oder anderen Versicherungsfragen benötigen, können sich direkt telefonisch bei uns melden und werden über den Ablauf einer Begutachtung sowie die zu erwartenden Aufwendungen informiert. Im Falle einer Beauftragung zum Gutachten sind die entstehenden Kosten i.d.R vom Patienten selbst zu tragen.
Gerichtsgutachten werden von den dafür verantwortlichen Stellen direkt in Auftrag gegeben oder durch Fachärzte (Neurologen, Psychiater) vermittelt. Die Vergütung erfolgt hier nach M3.